Berufskraftfahrer
Um diese Ausbildung antreten zu können müssen Sie bereits Führerscheinklasse B besitzen oder gleichzeitig erwerben.
Ebenso müssen Sie Mindestens 21 Jahre alt sein (in Ausnahmefällen auch 18 Jahre).
- Mit der Führerscheinklasse C dürfen Sie Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (Führersitz ausgenommen) fahren.
- Du benötigst für gewerbliche Fahrten eine „Beschleunigte Grundqualifikation“
- 5 Überland- / 2 Autobahn- / 3 Beleuchtungsfahrten