Führerscheinklassen
B
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A)
- bis 3500kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- über 750 kg
(Kombination max 3500 kg)
Mindestalter
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
- beim „Begleiteten Fahren“
- bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen:
AM / L
Bemerkungen:
Unter 18 Jahren
im Inland bzw. nur Fahrten
im Rahmen der Ausbildung
BE
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
mit Sattelanhänger
- bis 3500 kg
Mindestalter
siehe B
Eingeschlossen:
siehe B
Bemerkungen:
Erwerb durch praktische Prüfung
A2
Fahrzeugart:
Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW
(Verhältnis Leistung/Gewicht/bis 0,2 kW/kg)
Mindestalter
18 Jahre
Eingeschlossen:
AM / A1
Bemerkungen:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung
A
Fahrzeugart:
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- über 45 km/h
- über 50 cm³
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- über 15 kW
Mindestalter:
a) 24 Jahre
Krafträder bei Direktzugang
b) 21 Jahre
dreirädrige Kraftfahrzeuge über
15 kW
c) 20 Jahre
Krafträder bei mindestens
zwei Jahren Vorbesitz A2
Eingeschlossen:
AM / A1 / A2
Bemerkungen:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
AM
Fahrzeugart:
1. Zweirädrige Krafträder
(auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³
- bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder und
3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündugnsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)
Mindestalter:
a) 16 jahre
Eingeschlossen:
–
Bemerkungen:
Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge ohne Batterien)
A1
Fahrzeugart:
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- bis 15 kW
Mindestalter:
a) 16 jahre
Eingeschlossen:
AM
Bemerkungen:
–
C
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A)
- über 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
- mit „Grundqualifikation BKF“
- bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fachbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen:
C1
Bemerkungen:
Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
CE
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
mit (Sattel-)anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter:
siehe C
Eingeschlossen:
–
Bemerkungen:
–
L
Fahrzeugart:
1. Land- oder forst-wirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 32 km/h
- auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossen:
–
Bemerkungen:
–
T
Fahrzeugart:
1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke)
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossen:
L
Bemerkungen:
Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre